Liebe Patientinnen und Patienten,

bitte beachten Sie die Vorgabe der neuen Corona-Schutzverordnung für Arztpraxen:

Bitte nutzen Sie ab heute für Ihren Besuch bei uns eine medizinische Maske, d.h. eine OP-Maske oder FFP2-Masken oder diesem Standard vergleichbare Masken (KN95/N95). Alltagsmasken wie Schal, Halstücher oder ein selbstgenähter Mund-Nasen-Schutz sind in Arztpraxen nicht mehr erlaubt.

Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinischen Masken tragen können, dürfen statdessen eine Alltagsmaske tragen.

Von der Masken-Pflicht befreit sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Wir beziehen uns hiermit auf folgende Vorgabe des Landes NRW:  https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/anpassung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen-verlaengert-lockdown-bis

Besten Dank für Ihre Unterstützung und alles Gute!

Dr. Jens Enneper und Team